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Mandantenfragebogen Sie können die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit beschleunigen, indem Sie diesen Mandantenfragebogen ausfüllen und uns Änderungen in Ihren Daten umgehend mitteilen.
Arbeitsrechtfragebogen Der Arbeitsrechtsfragebogen, den Sie zusätzlich zum Mandantenfragebogen ausfüllen möchten, enthält wesentliche Angaben, die zu der Bearbeitung Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit erforderlich sind. 
Familienrecht Der Familienrechtsfragebogen, den Sie zusätzlich zum Mandantenfragebogen ausfüllen möchten, enthält wesentliche Angaben, die zu der Bearbeitung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit erforderlich sind.
Verkehrsrechtsfragebogen Der Verkehrsrechtfsragebogen, den Sie zusätzlich zum Mandantenfragebogen ausfüllen möchten, enthält wesentliche Angaben, die zu der Bearbeitung Ihres Verkehrsrechtfalls erforderlich sind.
Vollmacht Diese Vollmacht benötigen wir, um Dritten gegenüber nachweisen zu können, dass wir Sie vertreten.
Strafrechtsvollmacht Zu Ihrer Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten benötigen wir eine gesonderte Strafrechtsvollmacht.
Kosten Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind seit 01.07.2004 in dem für alle Rechtsanwälte verbindlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Maßgebliches Kriterium ist der Wert der Angelegenheit.

Daher läßt sich bereits vor Mandatsbeginn bestimmen, welche Kosten entstehen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie in Ruhe ohne Kostendruck abwägen können.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde die Gebühr für die erste Beratung begrenzt .
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir die entsprechende Deckungsanfrage vornehmen, ohne dass hierfür für Sie weitere Kosten entstehen.
Sind Sie nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten Ihrer Interessensvertretung aufzubringen, unterstützt Sie die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg. 


Formular Beratungshilfe Sie erhalten dort für den außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe.
Formular Prozeßkostenhilfe und für den gerichtlichen Bereich Prozeßkostenhilfe.
  Sie können die entsprechenden Formulare auch ausdrucken, ausfüllen und mit den Belegen, aus denen sich Ihre Einnahmen und Ausgaben ergeben, hier vorlegen, so dass wir Ihren Antrag zu Gericht reichen können.
Grundsätzlich besteht, insbesondere im außergerichtlichen Bereich, die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Stundenhonorar zu vereinbaren.
Fragebogen Prozeß- und Verfahrenskostenhilfe
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