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Strafverteidigernotdienst: 0179 / 45 43 555
Die plötzliche und in der Regel unangekündigte Konfrontation eines Tatverdächtigen mit den Ermittlungsbehörden führt in der Regel zu einem klaren „Wettbewerbsnachteil“ des Tatverdächtigen. Dies sowohl im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung, einer Personendurchsuchung, der Eröffnung eines Haftbefehls, oder auch nur einer einfachen Verkehrskontrolle. Denn der Durchschnittsbürger hat in aller Regel deutlich weniger Vernehmungssituationen durchlebt, als der erfahrene Vernehmungsbeamte. Aus Gründen der Waffengleichheit ist daher zur Vermeidung von Nachteilen, welche im weiteren Verlaufe des Ermittlungsverfahrens möglicherweise nicht mehr wettzumachen sind, zwingend erforderlich, jede Vernehmungssituation in Begleitung, oder zumindest nach Rücksprache mit einem Verteidiger zu treffen. Aus diesem Grunde ist Herr Rechtsanwalt Barthelmes unmittelbar und jederzeit über folgende Telefonnummer erreichbar: 0179 / 45 43 555.
Sollte ein Gespräch nicht unverzüglich stattfinden können, so legen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse dringend die Einhaltung der gesondert aufgeführten Verhaltensregeln nahe. Ein Rückruf erfolgt selbstverständlich sobald, als möglich.
Erreichbarkeit:
Mobil 0179 / 45 43 555
E-Mail:
c.barthelmes@kanzlei-sbk.de