Forderungseinzug

Auf Wunsch setzen wir Ihre Forderungen durch und verringern Ihre Außenstände.

Dies bedeutet für Sie:

Ihr Vorteil ist:

Aufgrund der Erstattungspflicht der säumigen Schuldners ist das Inkasso für Sie im Erfolgsfall kostenfrei. Für unser erstes und zugleich letztes Mahnschreiben vereinbaren wir für den Fall des Zahlungsausfalls des Schuldners mit Ihnen eine geringe Pauschle. Die Ihnen nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners berechneten Gebühren für das gerichtliche (Mahn-)Verfahren und die Zwangsvollstreckung berechnen sich nach den gesetzlichen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.