Bank- und Kapitalmarktrecht

Gerade in Zeiten der aktuellen Finanzkrise, in der nach wie vor provisionsträchtige Anlagen verkauft werden, beraten und vertreten wir geschädigte Anleger. Ungeachtet dessen, dass Banken anlässlich der aktuellen Finanzkrise gelobt haben, besser zu beraten, werden in vielen Finanzangeboten hohe Gebühren oder Risikopapiere versteckt. Entsprechend steigt die Zahl der anlegerfreundlichen Urteile des BGH. So hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung vom 09.04.2009 (III ZR 89/08) ausgesprochen, dass der Bankberater die empfohlene Anlage überprüfen und auf geschönte Zahlen im Verkaufsprospekt hinweisen muss. Unterlässt er dies, muss die Bank dem Geschädigten sein investiertes Geld zurückzahlen.

Wegen drohender Inflation wird vermehrt zum Immobilienkauf geraten. Zwar sind die eigenen vier Wände ein Investment, das mit hoher Wahrscheinlichkeit den Erhalt des eingesetzten Kapitals sichert. Als Kapitalanlage rechnet sich eine Immobilien weniger. Nach Abzug der Inflationsrate verbleiben nicht mehr überall in Deutschland Wertzuwächse. Damit lohnen sich die hohen Investitionen in manchen Regionen nicht mehr. Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser haben in den vergangenen Jahren teilweise an Wert verloren, statt ihren Besitzern ein solides Finanzfundament für deren Rentenalter zu sichern.

Auf Wunsch beraten wir Sie, bevor Sie Ihre Entscheidung zum Erwerb einer Anlage treffen.

Daneben sind weitere Situationen denkbar, in denen rechtlicher Rat notwendig wird. In der Regel haben Sie ein Leben lang ein Konto bei Ihrer Hausbank, haben dort eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen und sich ein kleines Vermögen aufgebaut, ohne dass Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Sollte die Kundenbeziehung wegen fehlerhafte Anlageberatung, Problemen bei der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr nicht reibungslos verlaufen oder Kreditsicherheiten einer rechtlichen Überprüfung bedürfen, stellen wir Ihnen gerne unsere Kenntnisse auf diesem Gebiet zur Verfügung.

Aktuell hat der Bundesgerichtshof mit einem Grundsatzurteil die Rechte von Bankkunden gestärkt (Aktenzeichen XI ZR 55/08 und XI 78/08, Urteil vom 21.04.2009) indem er eine von vielen deutschen Banken verwendete Klausel zur Festsetzung von Gebühren und Zinsen für unwirksam erklärt hat.

In einer aktuellen Entscheidung vom 15.01.2009 (III ZR 28/08) hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass der durch eine fehlerhafte Anlageberatung Geschädigte auch gegenüber dem Anlageberater die Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage verlangen kann

Anwaltlicher Rat kann hier sprichwörtlich bares Geld wert sein.