Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

Bei Mieterhöhungen sowie bei Nebenkostenabrechnungen entstehen Konflikte zwischen Mietern und Vermietern ebenso häufig, wie bei der Beendigung des Mietverhältnisses und der Mängelbeseitigung.

Oft ist es aber auch so, dass Streitigkeiten in diesem Bereich, etwa wegen Eigentümerwechsel, Kaution, Kündigung, Mietminderung, oder wegen Schönheitsreparaturen aus falscher Einschätzung der eigenen oder fremden Rechte resultiert. Fehler zu Beginn und am Ende des Mietverhältnisses und die damit einher gehenden Belastungen lassen sich vermeiden.

So hat der BGH in seinem aktuellen Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07 entschieden, dass bei unwirksamer Endrenovierungsklausel der Mieter einen Erstattunganspruch gegen den Vermieter hat, wenn er die Unwirksamkeit der mietvertraglichen Übertragung der Schönheitsreparaturen auf ihn verkennt und er deshalb vor dem Auszug nicht geschuldete Schönheitsreparaturen durchführt.

Daher beraten wir Mieter und Vermieter sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich und übernehmen für diese neben der Gestaltung privaten- und gewerblichen Mietverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung unserer Mandanten.