Allgemeines Zivil- und Schadensrecht

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Zivil– und Schadensrechts.

Dabei helfen wir Unternehmen und Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche (z.B. aus Kauf-, Werk-, Dienst- oder Miet- bzw. Pachtvertrag), ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, sowie bei der Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Schließlich unterstützen wir Sie in den Bereichen des Immobilienrechts (Baurecht und Wohnungseigentumsrecht), des Gesellschaftsrechts, sowie auf vielen anderen Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Zudem treiben wir Ihre offenen Forderungen für Sie möglichst schnell und kostengünstig bei. Die Nichtbeachtung von Zahlungsfristen kann zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Reagieren Sie daher bereits bei geringfügiger Überschreitung von Zahlungszielen. Denn je weniger Zeit zwischen der Fälligkeit Ihrer Forderung verstrichen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, zu ihrem Geld zu gelangen. Umgekehrt wehren wir gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.