Nur Wenige treffen zu Lebzeiten Vorkehrungen darüber, was mit dem Vermögen nach dem Tode geschieht. Dabei lässt sich durch Errichtung eines Testaments Streit innerhalb der Familie vermeiden.
Die Kanzlei Stühlein, Barthelmes und Kollegen in Bamberg unterstützt Erblasser, deren Erben und Nachkommen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Rechtsanwalt Fischer verbindet Kompetenz mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Neben dem Erbschaftsrecht beherrscht dieser auch das Gesellschaftsrecht. Davon profitieren Unternehmer, die deren Unternehmensnachfolge und familiären Erbschaftsfragen sicher regeln wollen.
Ein Testament lässt sich eigenhändig und handschriftlich verfassen, birgt aber Risiken. Häufig sind getroffene Verfügungen nicht eindeutig oder unwirksam. Durch Testament und Erbvertrag lässt sich Streit um den Nachlaß vermeiden. Daher beraten und unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen, dem Erstellen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Durchsetzung Ihres gesetzlichen Mindestanspruches auf das Erbe, dem sogenannten Pflichtteil, unterstützen wir Sie ebenso wie bei den ersten, von den Angehörigen nach einem Todesfall zu ergreifenden Maßnahmen.
Schließlich helfen wir Ihnen bei schenkungs- und erbschaftssteuerrechtlichen Problemen; bei der vorsorgenden (steuerlich günstigen) Gestaltung und Behandlung des Vermögens und des Einkommens zu Lebzeiten arbeiten wir mit den mit uns kooperierenden Steuerberatern ebenso zusammen, wie mit dem eigenen Steuerberater des Mandanten.
Mit dem Versterben des Erblassers ist innerhalb kürzester Fristen zu entscheiden ob das Erbe ausgeschlagen oder angenommen werden soll.