Wie der ADAC bekanntgab, wurde ein Formfehler im Gesetzestext zum neuen Bußgeldkatalog entdeckt, der die neuen Regelungen unwirksam machen könnte. Nach Ansicht des ADAC führe das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam wären.
Der Freistaat Bayern kündigte daher an, ab sofort für laufende Verfahren die alte Rechtslage anzuwenden. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die neuen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig seien. Andere Bundesländer sehen dagegen eine Aussetzung der Neuregelungen derzeit nicht veranlasst.
Betroffenen ist daher dringend anzuraten, sich mit anwaltlicher Hilfe gegen ein drohendes Fahrverbot zu erwehren.