Am heutigen 28.04.2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft, was neue sowie verschärfte Vorschriften im Straßenverkehr mit sich bringt. Neben Änderungen zur Rettungsgasse sind hier insbesondere die Neuregelungen zum Seitenabstand beim Überholen sowie zur Sanktionierung von Geschwindigkeitsverstößen von Bedeutung.
Demnach müssen Kraftfahrer beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern oder Fahrern von E-Scootern innerorts nun mindestens 1,5 m Abstand, außerorts mindestens 2,0 m Abstand halten. Für Geschwindigkeitsverstöße wurden die Geldbußen erhöht und die Fahrverbote neu geregelt. So wird nun beispielsweise für einen Pkw-Fahrer bei vorgeworfenen 46 km/h in einer „Zone 30“ eine Geldbuße von 70,00 € zur Zahlung fällig. Ein Fahrverbot fällt für einen Pkw-Fahrer nun innerorts bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h, außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h an.