Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Zivil– und Schadensrechts.
Dabei helfen wir sowohl Unternehmen, als auch Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche (z.B. aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag) sowie bei der Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Für die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist die genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich. Bei einem Schadensfall stehen wir Ihnen daher mit umfangreicher Erfahrung, regelmäßig fortgebildetem Fachwissen sowie der Kenntnis aktueller Schmerzensgeldbeträge zur Verfügung.