Die menschliche Arbeitskraft ist die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und das Kapital jedes Unternehmens. Vor allem auch bei Abmahnung und Kündigung kommt es oft zu arbeitsrechtlichen Fehlentscheidungen mit teuren Folgen.
Aus diesem Grund stellt Ihnen unsere Kanzlei mit den Rechtsanwälten Michael Fischer und Sylvia Stühlein zwei erfahrene Anwälte zur Verfügung, die erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht teilgenommen haben.
Wir konzentrieren uns auf die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten mittelständischer Unternehmen. Wir leisten maßgeblich Hilfe bei Kündigung, und vertreten Ihre Interessen vor Arbeits- und Sozialgerichten.
Arbeitsrechtlicher Rat kann in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses notwendig werden. Dies beginnt mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Wir beraten Sie zu flexiblem Arbeitseinsatz, Teilzeit- und Befristungsregelungen, der Arbeitnehmerüberlassung , der Entlohnung, leistungsabhängiger Vergütung, Urlaub und unerfreulichen Angelegenheiten wie Abmahnung, Haftung, Krankheit, Mobbing etc.. Schließlich stellt sich die Frage der Kündigung bzw. der Beendigung mittels Aufhebungsvertrag. Selbst nach Beendigung sind Fragen, wie Abfindung, Zeugnis und Urlaubsabgeltung zu klären.
Betriebsräte beraten wir bei Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Überstunden und Rufbereitschaft sowie hinsichtlich der betrieblichen Ordnung und des Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb und deren Kündigung. Das deutsche Arbeitsrecht ist nicht in einem Arbeitsgesetzbuch geregelt, sondern auf eine Vielzahl von Gesetzen verstreut. Neben gesetzlichen Regelungen sind auch tarifvertragliche Aspekte und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Beurteilung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen. Wir behalten für Sie den notwendigen Überblick und begleiten Sie durch alle Phasen des Arbeitsverhältnisses.