Verringern Sie mit uns Ihre Außenstände!
Wir treiben Ihre offenen Forderungen für Sie möglichst schnell und kostengünstig bei. Die Nichtbeachtung von Zahlungsfristen kann zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Reagieren Sie daher bereits bei geringfügiger Überschreitung von Zahlungszielen. So kann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung gegebenenfalls Insolvenzsicherheit gewähren und zur Realisierung Ihrer Forderung führen.
Aufgrund der Erstattungspflicht des säumigen Schuldners ist die Beitreibung für Sie im Erfolgsfall kostenfrei. Die Ihnen daher nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners verbleibenden Gebühren für das außergerichtliche sowie gerichtliche (Mahn-)Verfahren und die Zwangsvollstreckung berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Umgekehrt wehren wir ebenso zu Unrecht gegen Sie geltend gemachte Ansprüche für Sie ab.