Ein Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Michael Fischer besteht in der Beratung (mittelständischer) Unternehmen sowie deren Gesellschafter. Als Absolvent des Fachanwaltslehrganges für Handels- und Gesellschaftsrecht ist er mit den Problemen und Bedürfnissen des Mittelstandes vertraut. Damit ist er Ihr qualifizierter Berater, der in Kombination mit seinem weiteren Interessenschwerpunkt Bankrecht zu sinnvollen Ergebnissen beiträgt.
Wir begleiten Sie als in allen Phasen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und beraten wir Sie umfassend in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere:
- • bei der Gründung eines Unternehmens im Vorfeld der Gründung geht dabei meist die Abwägung der Vor- und Nachteile, welche mit den möglichen Rechtsformen für das Unternehmen einher gehen.
- bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters in Ihr Unternehmen,
- bei Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern,
- bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge,
- wenn Sie das Kapital Ihres Unternehmens verändern möchten,
- bei der Erstellung oder Änderung des Gesellschaftsvertrages Ihres Unternehmens
- bei der Umwandlung oder Liquidation.
Wollen Sie Ihr Bankenrating (Basel II) verbessern, etwa durch Veränderung der Eigenkapitalausstattung oder Mezzanine-Finanzierung unterstützen wir Sie zusammen mit der Steuerkanzlei Berger – Stefanowsky – Gerhart (www.steuerberater-hoechstadt.de) um Ihre wirtschaftlichen Notwendigkeiten und Ihre Geschäftsideen umzusetzen.