Bei Mieterhöhungen sowie Nebenkostenabrechnungen entstehen Konflikte zwischen Mietern und Vermietern ebenso häufig, wie bei der Beendigung des Mietverhältnisses und der Mangelbeseitigung.
Der Gesetzgeber hat das Mietrecht unvollkommen und recht pauschal geregelt. Deshalb sind für die Betreuung und Bearbeitung Ihres individuellen Falls spezielle Kenntnisse, insbesondere auch der aktuellen Rechtsprechung, entscheidend. Die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, beispielsweise bei einer Eigenbedarfskündigung oder Betriebskostenabrechnung, lassen sich dabei gerade nicht durch einen einfachen Blick in das Gesetz ohne fachliche Hilfe erkennen.
Fehler sowohl zu Beginn, als auch am Ende des Mietverhältnisses können durch anwaltliche Unterstützung vermieden werden. Deshalb beraten wir Mieter und Vermieter im privaten wie im gewerblichen Bereich und übernehmen für Sie die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie Ihre gerichtliche Vertretung.