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Nach einem Verkehrsunfall setzt sich Rechtsanwalt Seufert in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Verkehrsrecht für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ein. Soweit dieser den Unfall verursacht hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet. Ist die Schuldfrage ungeklärt, übernimmt gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens.
Scheuen Sie sich also nicht, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zunehmend gehen Haftpflichtversicherer dazu über, dem anderen Unfallbeteiligten Hilfe anzubieten. Dabei liegt das Interesse des gegnerischen Versicherers jedoch häufig darin, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Insbesondere beim Eintritt eines Personenschadens ist die genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich, um in der Argumentation mit dem gegnerischen Versicherer den für den Geschädigten höchstmöglichen Betrag zu erzielen. Die Erfahrung zeigt – was für Sie eindeutig erscheint, kann rechtlich durchaus streitig und schwierig sein. Die Ansprüche und Rechte der Betroffenen können daher erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Seufert daher umfassend auch in den Belangen eines drohenden Fahrverbotes und der Regulierung von Gebrauchtwagenkäufen. Bei einem eingeleiteten Straf- oder Bußgeldverfahren übernimmt Rechtsanwalt Seufert Ihre Verteidigung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden sowie vor Gericht. Dabei ist die rechtzeitige und vorsorgende Beratung darauf ausgerichtet, den Verlust der Fahrerlaubnis möglichst zu vermeiden.